Grabenbefestigung

Befestigung von Grabenböschungen

Das Ostfriesland geologisch sehr tief liegt, ist kein Geheimnis.

Schon die ersten Siedler begannen, das Land durch die Herstellung von Gräben zu entwässern. In den letzten Jahrzehnten wurde das System von Gräben und Kanälen ausgebaut und perfektioniert.

 

Die Funktionalität dieses Entwässerungssystems setzt eine regelmäßige und zuverlässige Kontrolle, Pflege und Reinigung der Gräben voraus. 

Die Gräben gelten als naturnahe Gewässer und unterliegen dadurch dem Niedersächsischen Wassergesetz. 

Auch die Grabenböschungen sind dadurch geschützt. 

 

Und genau hier gibt es Reibungspunkte.

 

Nicht alle Varianten, die Böschungen abzustützen oder pflegeleicht anzulegen sind zulässig. Alte Anlagen haben Bestandsschutz.

Sobald diese Anlagen erneuert oder in einem Neubaugebiet komplett neue Böschungen bearbeitet werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Daraus geht eindeutig hervor, dass nur die Herstellung einer „Böschungsfuß-Sicherung“ genehmigt wird. Diese darf maximal 30 bis 40 Zentimeter aus der Grabensohle herausragen und muss aus natürlichen Materialien bestehen. 

Andere Böschungsbefestigungen sind im Zweifelsfall nach behördliche Anordnung zurückzubauen.

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Bongossi-Matten, ca. 30 bis 40 Zentimeter hoch

Vorschriftsmäßige Böschungssicherung

Fischer Garten & Landschaftsbau GmbH - Galabau Fischer

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